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A l l g e m e i n e   H i n w e i s e  zum Schuljahresbeginn

 

Erziehungsberechtigung

Eine Änderung in der Erziehungsberechtigung müssen Sie umgehend und schriftlich - unter Vorlage eines rechtlichen Bescheides des Vormundschaftsgerichtes - im Sekretariat melden.

 

Hausaufgabenheft

Im Einvernehmen mit dem Elternbeirat erstellt die Schule ein eigenes Hausaufgabenheft.

 

 Meldung bei Erkrankungen

Wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht pünktlich zum Unterricht kommen kann, teilen Sie dies telefonisch dem Sekretariat mit. Das Sekretariat ist morgens ab 7.30 Uhr besetzt. Sie können aber auch eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen: Nennen Sie hierbei Ihren Namen, den Namen des Schülers und die Klasse sowie den Grund des Fernbleibens. Innerhalb von 2 Tagen reichen Sie eine schriftliche Entschuldigung nach. Bei mehr als 10 Fehltagen benötigt die Schule ein ärztliches Attest.

Wenn sich Ihr Kind am Morgen schlecht fühlt, lassen Sie es zu Hause. Häufig meldet sich der Schüler im Laufe des Vormittags krank. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Schule Sie benachrichtigen kann. Geben Sie der Schule eine Telefonnummer bekannt, unter der Sie am Vormittag jederzeit erreichbar sind (Handy).

 

Befreiung vom Unterricht (Sportunterricht)

Wenn Ihr Kind am Sportunterricht nicht aktiv teilnehmen kann, so muss es grundsätzlich dem Unterricht beiwohnen und den Stundenverlauf, die Übungsanweisungen und Erklärungen verfolgen. Dies gilt insbesondere für Mädchen während der Menstruation.

Bei krankheitsbedingter, längerfristiger Befreiung ist eine ärztliche Bescheinigung über den gesamten Befreiungszeitraum vorzulegen. Im Übrigen schaut man bei Auszubildenden auch immer häufiger auf die körperliche Fitness!

 

Unfallmeldung

Wenn Ihr Kind auf dem direkten Weg zur und von der Schule einen Unfall hatte, der eine ärztliche Behandlung zur Folge hat, ist dieser im Sekretariat umgehend zu melden. Hierzu ist es wichtig, dass Ihr Kind weiß, bei welcher Versicherung es krankenversichert ist.

 

Haftung

Ein Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigte sind verantwortlich, wenn er vorsätzlich oder billigend gehandelt hat. Es wird Ihnen angeraten, auf eine sorgfältige Behandlung der Bücher zu achten und für Fälle einer Beschädigung von Schuleigentum eine Privathaftpflicht abzuschließen.

 

Diebstahl/Verlust von Wertgegenständen

Um dem Verlust von Wertgegenständen vorzubeugen, sollten Ihre Kinder keine Wertgegenstände in die Schule mitbringen. Walkman, Handy, wertvoller Schmuck, größere Geldbeträge, usw. sollten zu Hause bleiben. Es gibt hierfür keine Versicherung! Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Handys auf dem Schulgelände verboten ist. Sie werden abgenommen und zur Abholung durch Sie sichergestellt.

 

Legasthenie/Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

    • Legasthenie

... ist eine Störung des Lesens und Rechtschreibens, die in einer Entwicklungsstörung von Teilfunktionen des zentralen Nervensystems begründet ist. Eine Diagnose bzw. ein Gutachten erfolgt durch einen Facharzt in Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologen. Ein fachärztliches Gutachten gilt in der Regel für die gesamte Schulzeit.

    • Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

... ist eine vorübergehende Teilleistungsschwäche, die durch unterrichtsbegleitende Maßnahmen gemildert oder behoben werden kann. Eine Diagnose bzw. ein Gutachten wird vom Schulpsychologen erstellt. Ein solches Gutachten muss spätestens nach zwei Jahren vom zuständigen Schulpsychologen überprüft und ggf. neu ausgestellt werden.

    • Der Schüler nimmt am Förderunterricht „LRS“ teil. Grundsätzlich aber nimmt er an allen Leistungsfeststellungen der übrigen Schüler teil. Was die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben anbelangt, werden diese Teilleistungsschwächen angemessen berücksichtigt.
    • Im Zeugnis weist eine zusätzliche Bemerkung auf diese Teilleistungsschwäche hin.

 

Verhaltenskodex und Hausordnung

… sind keine Bevormundung, sondern dienen einem positiven und sicheren Miteinander in unserem großen Schulhaus. Unter anderem ist der Genuss von Rauschmitteln (Alkohol, Tabak, etc.) strikt verboten. Bitte unterstützen Sie unser Bemühen, eine „rauchfreie Schule“ anzustreben. Der Besitz oder Gebrauch von illegalen Drogen wird grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Im Übrigen können Sie Hausordnung und Verhaltenskodex u.v.a.m.  in unserer Homepage (www.hauptschule-weilheim.de) nachlesen.

 

Übertragbare Krankheiten

Leidet Ihr Kind an einer übertragbaren Krankheit, müssen Sie dies umgehend der Schule melden (z.B. Läusebefall, Schweinegrippe, TBC, ...).

 

Sprechstunden

Jede Lehrkraft steht Ihnen in der angegeben Sprechstunde für ein Informations- oder Beratungsgespräch zur Verfügung. Es ist sinnvoll und von Vorteil, wenn Sie sich über Ihr Kind zur Sprechstunde anmelden.

 

Die Schulleitung